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AGB

§1 Allgemeines

1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von „Ronny Jau Photography“ durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

3) Der Auftragnehmer fertigt die Fotografien selbst an.

4) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

5) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt.

6) Der Auftragnehmer ist, hinsichtlich der Gestaltung der Fotos, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei.

7) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

8) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

9) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages sowie der schriftlichen Rückbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

§2 Nutzungs- und Urheberrecht

1) Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertrügbar.

2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches privates Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklicher Genehmigung durch den Auftragnehmers. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.

4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.

5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

7) Die Anzahl der auszuhändigenden Fotos hängt massgeblich von der jeweils individuellen Präsenzzeit sowie den möglichen Motiven ab. Eine Mindestzahl an Fotos kann weder festgelegt noch gefordert werden.

§3 Vergütung

1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale gemäss bestätigtem Angebot fällig.

2) Fahrtspesen bis 200 km pro Tag ab Kirchberg BE sind in den Pauschalangeboten inklusive. Weitere Fahrtkilometer werden mit CHF 0.60/km verrechnet.

3) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

§4 Veröffent-lichung & Datenschutz

1) Durch diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass Ronny Jau Photography die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichung auf Webseiten, oder Magazinen vornehmen darf. Ronny Jau Photography darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann.

2) Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, Foto- Emotionen von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

3) Wünscht der Auftraggeber keine Veröffentlichung der Bilder muss dies vor Auftragserteilung dem Fotografen schriftlich mitgeteilt, sowie auf der Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

4) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

§5 Haftung & Gefahrüber-tragung

1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen/Assistenten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

4) Liefertermine für Bildmaterial sind immer unverbindlich und nicht belangbar.

5) Sollte auf Grund von unvorhersehbaren Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernomen werden.

6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäss und mangelfrei angenommen.

§6 Schluss-bestimmungen

1) Es gilt ausschliesslich CH-Recht, Gerichtsstand ist Kirchberg BE.

2) Solle eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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